AC an Christinen-, Marien- und Kreuzstraße
Im Suchumfeld von Obercastrop führen die Stadtwerke Type-2-Ladedosen an der Christinenstraße 40 und 98, Marienstraße 35 sowie Kreuzstraße 16. Alle diese Registereinträge nennen durchgehenden Zugang, Online-Zahlung und RFID. Auch Cottenburgstraße 56 und Glückaufstraße 65 sind so erfasst. Die Ladedosen benötigen ein eigenes Type-2-Kabel. Die Radiuszuordnung allein belegt weder die amtliche Stadtteilgrenze noch eine Fußverbindung zum Ziel; wähle die Adresse passend zur tatsächlichen Anfahrt.
Quelle zum AbschnittMarkt, Feldmark und Erin: Unterschiede beachten
Die Stadtwerke am Markt 13 sind mit Type-2-Ladedosen, kontaktloser Kreditkarte, Online-Zahlung und RFID registriert, jedoch ohne bestätigte Öffnungszeiten. Franz Rüschkamp an der Feldmark 12 nennt Type-2-AC, kontaktlose Kredit- und Debitkarte sowie RFID, ebenfalls ohne verlässliche Zeitangabe. Shirtful an der Erinstraße 28 führt AC mit Online-Zahlung und RFID, während der Stadtwerke-Eintrag Erinstraße 7 durchgehenden Zugang nennt. Diese getrennten Betreiber- und Adressangaben lassen sich nicht austauschen. Die abgeglichene Auswahl liefert keinen örtlichen CCS-Beleg; AC ist kein Ersatz für ein benötigtes Schnellladekabel.
Quelle zum AbschnittLängerer Ladevorgang statt pauschaler Parkfreigabe
Die Kommune erläutert, dass das Stadtwerke-Netz in Wohnsiedlungen auf mehrstündiges Laden ausgelegt ist. Das ist für die AC-Adressen an Christinen- und Marienstraße eine sinnvolle Orientierung, aber keine Zusage unbegrenzter Standzeit. Castrop-Rauxel verweist für die Standortauswahl auf das kommunale Geoportal und Lade-Apps. Die konkret ausgeschilderten Regeln am Stellplatz bleiben maßgeblich, auch wenn im Register durchgehender Zugang steht. Für eine Weiterfahrt mit CCS muss ein anderer, ausdrücklich mit CCS belegter Standort ausgewählt werden.
Quelle zum Abschnitt Örtliche Informationen geprüft am 12.10.2026.