Höhenrand und benachbartes Gewerbegebiet unterscheiden
Die Stadt Stuttgart beschreibt Höhenrand als Wohngebiet, das an den SynergiePark angrenzt; die Schockenriedstraße behandelt sie als Teil des Gewerbegebiets. Ladeadressen dort sind deshalb als Angebote im benachbarten Suchumfeld einzuordnen. Die kommunale Dokumentation stammt von 2020 und bestätigt diese örtliche Unterscheidung, aber keine heutigen Parkregeln oder damals erst geplanten Maßnahmen. Ein Suchradius ersetzt weder diese Abgrenzung noch einen geprüften Fußweg.
Quelle zum AbschnittAC-Alternative an der Schockenriedstraße 4
An der Schockenriedstraße 4 führt das aktuelle Register einen Standort der Stadtwerke Stuttgart mit Typ-2-Steckdosen. Dafür brauchst du ein eigenes Typ-2-Kabel. Onlinezahlung und RFID sind angegeben; Öffnungszeiten fehlen. Das ist eine konkrete Registeralternative im benachbarten Gewerbegebiet, keine Zusage zur Zugehörigkeit zum Wohngebiet Höhenrand. Prüfe für die Anfahrt den tatsächlichen Ladeplatz und dessen Zugang, statt dich ausschließlich auf die Anschrift zu verlassen.
Quelle zum AbschnittMercedes-Einträge an Nummer 27 mit Zugangslücke
Schockenriedstraße 27 ist Mercedes-Benz zugeordnet; im Register kommt auch die Schreibweise Schokenriedstraße vor. Gemeldet sind AC-Typ-2-Steckdosen und fest angeschlossene Typ-2-Kabel sowie Onlineverfahren und RFID. Eine aktuelle stationsgenaue Bestätigung der Zufahrt und der Nutzung durch außenstehende Fahrer liegt für diese Anlage nicht vor. Plane sie daher nicht als sicher zugängliches Spontanladeziel ein. Ein allgemeiner Mercedes-Ladevertrag belegt den Zugang zu diesem Gelände nicht.
Quelle zum Abschnitt Örtliche Informationen geprüft am 11.10.2026.